Rechtsprechung
BGH, 24.10.2006 - 3 StR 339/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 306a StGB; § 46 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 337 StPO; § 18 Abs. 2 JGG
Schwere Brandstiftung (Versuch; Vollendung); Strafzumessung (Beruhen; Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer vollendeten schweren Brandstiftung gemäß § 306a Absatz 1 Nummer 1 Strafgesetzbuch (StGB)
- Judicialis
StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 1; ; StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 306a
Vollendung der schweren Brandstiftung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 78
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02
Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören" …
Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 3 StR 339/06
Für die Vollendung dieses Delikts ist erforderlich, dass der Brand Teile des Gebäudes, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, erfasst hat und dass diese selbständig, d. h. ohne Fortwirken des Zündstoffs, weiter brennen (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 306 Rdn. 14 m. w. N.) oder dass es durch die Brandlegung zu einer völligen oder teilweisen Zerstörung von Gewicht gekommen ist; bei einer Brandlegung in einem Mehrfamilienhaus setzt dies voraus, dass zumindest ein zum selbständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes - d. h. eine zum Wohnen bestimmte Untereinheit - durch die Brandlegung für eine beträchtliche Zeit für Wohnzwecke nicht mehr benutzbar ist (vgl. BGHSt 48, 14, 20).
- BGH, 10.05.2011 - 4 StR 659/10
Schwere und besonders schwere Brandstiftung (Wohnung; teilweises Zerstören bei …
Aus dem auf das Wohnen bezogenen Schutzzweck des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB folgt, dass die Tatbestandsalternative des teilweisen Zerstörens eines Wohngebäudes bei einer Brandlegung in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils als Wohnung genutzten Gebäude erst dann verwirklicht ist, wenn (zumindest) ein zum selbständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes, d.h. eine zum Wohnen bestimmte abgeschlossene Untereinheit, durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 18, 20; Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 339/06, NStZ-RR 2007, 78; vom 10. Januar 2007 - 5 StR 401/06, NStZ 2007, 270, 271; vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08, NStZ 2008, 519; vom 14. Juli 2009 - 3 StR 276/09, NStZ 2010, 151, 152; vom 26. Januar 2010 - 3 StR 442/09, NStZ 2010, 452; vgl. auch Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, NJW 2011, 1091;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 306a Rn. 8a; anders noch BGH, Beschluss vom 29. September 1999 - 3 StR 359/99, NStZ 2000, 197). - BGH, 15.02.2011 - 4 StR 659/10
Anfragebeschluss; schwere Brandstiftung (teilweises Zerstören eines der Wohnung …
Aus dem auf das Wohnen bezogenen Schutzzweck des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB folgt, dass die Tatbestandsalternative des teilweisen Zerstörens eines Wohngebäudes bei einer Brandlegung in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils als Wohnung genutzten Gebäude erst dann verwirklicht ist, wenn (zumindest) ein zum selbständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes, d.h. eine zum Wohnen bestimmte abgeschlossene Untereinheit, durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 18, 20; Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 339/06, NStZ-RR 2007, 78; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 401/06, NStZ 2007, 270, 271; Beschluss vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08, NStZ 2008, 519; Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 StR 276/09, NStZ 2010, 151, 152; Beschluss vom 26. Januar 2010 - 3 StR 442/09, NStZ 2010, 452;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 306a Rn. 8a; anders noch BGH, Beschluss vom 29. September 1999 - 3 StR 359/99, NStZ 2000, 197). - BGH, 19.01.2007 - 2 StR 498/06
Brandstiftung (Versuch); mehrere Körperverletzungen durch eine Brandstiftung …
Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 339/06 an.